Anerkennung der Bildungseinrichtung nach AWbG

Die Bildungsstätte der Jakob-Kaiser-Stiftung e.V. ist als Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung anerkannt.

 

Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen haben, haben nach dem Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern

zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung - Arbeitnehmerweiter-

bildungsgesetz (AWbG) NRW - die Möglichkeit, sich die Teilnahme an den Bildungsveranstaltungen der Jakob-Kaiser-Stiftung e.V. als Bildungsurlaub anerkennen zu lassen.

 

 

Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden!

Fördergeber:

Anerkannt nach:

Zertifiziert nach:

 

Mitgliedschaften: