Teilnahmebedingungen Jakob-Kaiser-Stiftung e.V.

Anmeldung:

 

Für die Veranstaltungen der Jakob-Kaiser-Stiftung e.V. können sich grundsätzlich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren anmelden. (Eine Teilnahme für Interessenten unter 16 Jahren ist nach Rücksprache in Einzelfällen möglich.) Alle Anmeldungen, Ummeldungen und Abmeldungen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen (Brief, Fax, als Scan oder Foto via E-Mail).

 

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung, erst dann ist Ihre Anmeldung verbindlich. Das endgültige Seminarprogramm mit näheren Einzelheiten zu der Veranstaltung (Tagungsort, Tagungsbeitrag, Unterbringung usw.) geht Ihnen rechtzeitig zu.

Für jede Veranstaltung gibt es individuelle Maximal-Teilnehmenden-Zahlen. Es gilt die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Anmeldungen, die die maximale Teilnehmenden-Zahl überschreiten, können gerne auf die Warteliste gesetzt werden.

 

Unterkunft und Verpflegung, Fahrtkosten, Einzelzimmerzuschläge:

 

Unterkunft, Verpflegung, Eintritte und Führungsentgelte sowie Fahrtkosten im Rahmen der Veranstaltung sind – sofern im Programm nicht abweichend vermerkt – im Teilnehmerbeitrag enthalten. Die Unterbringung erfolgt i.d.R. in Doppel- bzw. Mehrbettzimmern mit Dusche/WC. Wenn Sie die Unterbringung im Einzelzimmer wünschen, teilen Sie uns dies bitte bereits mit Ihrer Anmeldung mit. In diesem Fall wird ein Einzelzimmerzuschlag erhoben, der nicht Bestandteil des Tagungsbeitrages ist. Die genaue Höhe können Sie dem Veranstaltungsprogramm entnehmen oder bei uns erfragen. Ihre Kosten für die eigene Anreise zum Tagungsort bzw. zum Abfahrtsort des im Rahmen der Veranstaltung gemeinsam genutzten Busses gelten als Eigenleistung der Teilnehmer und können nicht erstattet werden.

 

Tagungsbeitrag und Zahlungsbedingungen:

Der Tagungsbeitrag ist unabhängig von den in Anspruch genommenen Leistungen. Er wird überwiegend, mindestens jedoch zu zwei Drittel, für die pädagogischen Kosten projekt- bzw. seminarbezogen verwendet.

Der Tagungsbeitrag (und ggf. der Einzelzimmerzuschlag) ist bis zu vier Wochen vor Seminarbeginn durch Überweisung auf

 

das Konto der Jakob-Kaiser-Stiftung e.V. bei der

 

Volksbank Köln Bonn eG

IBAN DE88 3806 0186 5101 0250 22

BIC GENODED1BRS

unter Nennung der Seminar-Nr. und des Namens des Teilnehmenden

zu leisten.

 

Diese Angaben sind unbedingt notwendig, damit die Zahlung verzögerungsfrei zuzuordnen ist.

 

Sollten in dem jeweiligen Seminarprogramm und in dem veranstaltungsbezogenen Anmeldeformular keine konkreten und ggf. abweichenden Bedingungen angegeben sein, gelten folgende Rücktrittsbedingungen:

 

Bei Absage bis acht Wochen vor Seminarbeginn erhalten Sie Ihren Teilnehmer-beitrag in voller Höhe zurück.

Bei einer Absage innerhalb von acht bis vier Wochen vor Beginn behalten wir 50 % des Teilnehmerbeitrages zur Deckung unserer Kosten ein.

Bei einer Absage innerhalb der letzten vier Wochen vor Reisebeginn wird der gesamte Teilnehmerbeitrag fällig. Selbstverständlich können Sie aber kostenlos einen Ersatzteilnehmer benennen.

Wir empfehlen Ihnen den privaten Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

 

Sonstige Teilnahmebedingungen:

 

Die Jakob-Kaiser-Stiftung e.V. behält sich vor, bei Unterschreiten einer bestimmten Teilnehmerzahl oder aus anderen dringenden Gründen (Krankheit des Referenten, Streiks, Höhere Gewalt, Kürzungen der Fördermittel, vorläufige Haushaltsführung bzw. ungewöhnlich späte Haushaltsverabschiedungen nach Landtags- oder Bundstagswahlen usw.) Veranstaltungen abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Tagungsbeiträge ohne Abzug erstattet. Ein weitergehender Anspruch ist ausgeschlossen. Termine und Inhalte der Veranstaltungen können sich aus aktuellem Anlass jederzeit ändern.

Die Teilnehmer verpflichten sich, an allen Programmpunkten teilzunehmen. Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass bei einigen Programmpunkten (z.B. bei Exkursionen) längere Fußwege zurück zu legen sind bzw. längeres Stehen (z.B. bei Führungen) erforderlich sein kann.

 

Wir sind nach dem ABwG anerkannt. In der Regel können unsere Bildungsveranstaltungen als Bildungs-/Sonderurlaub anerkannt werden. Auf Wunsch erhalten Sie eine Bestätigung für Ihren Arbeitgeber.

Bitte führen Sie während der gesamten Studienfahrt einen gültigen Personalausweis/ Reisepass mit sich.

 

Wir behalten uns vor, Teilnehmer bei Zuwiderhandlung gegen die Hausordnungen des jeweiligen Tagungshotels (z.B. nächtliche Ruhestörung, Vandalismus etc.) umgehend von der Seminarveranstaltung auszuschließen und die entstehenden Kosten für Ausfallgebühren und etwaige Schäden direkt vor Ort durch den Verursacher begleichen zu lassen. Die Rückreise erfolgt dann auf eigene Kosten.

 

Zudem behalten wir uns vor, Regress bei den jeweiligen Verursachern für uns erst nach Seminardurchführung bekannt werdenden Vorfällen (Verlust von Zimmerschlüsseln, zerstörte Zimmer-/Tagungshauseinrichtung etc.) zu fordern, sollte der Verursacher den Schaden nicht selber begleichen und dieser uns als Veranstalter in Rechnung gestellt werden.

 

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte der gesonderten Datenschutzerklärung auf unserer Homepage.

     

Fördergeber:

Anerkannt nach:

Zertifiziert nach:

 

Mitgliedschaften: